STAND 16.02.2022

Es gilt die 3G Regelung. Zutritt zur Galerie haben Geimpfte, Genesene oder negativ getestete Personen (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR Test nicht älter als 48 Stunden).
In der Galerie gilt Maskenpflicht.
Es können sich derzeit 60 Personen in der Galerie aufhalten.

Stand 12.09.2021

Derzeit wird bei Veranstaltungen bis 100 Personen im Innenraum kein Hygienekonzept gefordert.
Es gilt das 3G Prinzip. Zutritt zur Galerie haben nur Geimpfte, Genesene oder negativ getestete Personen. In der Galerie besteht Maskenpflicht.

Stand VOR 01.09.2021

Wir freuen uns, Sie bei uns in der Galerie begrüßen zu dürfen!
Um den Ausstellungsbetrieb für alle sicher gewährleisten zu können, gelten in unserem Haus folgende Hygienemaßnahmen:

  1. Die Gesamtbesucherzahl während der laufenden Ausstellungen ist auf 10 Besucher beschränkt.
  2. Bei Vernissagen bzw. Künstlergesprächen ist die Besucherzahl auf 15 Personen an markierten Plätzen zugelassen.
  3. Folgende Personengruppen müssen leider von einem Besuch der Galerie ausgeschlossen werden:
    – Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptome jeglicher Schwere
    – Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage
  4. Der Besuch der Galerie ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.
    Ausnahmen: während einer bestuhlten Veranstaltung kann auf dem markierten Plätzen auf die Maske verzichtet werden. Beim Verlassen des Platzes ist die Maske wieder zu tragen.
  5. Im Eingangsbereich sowie den sanitären Anlagen stehen für Sie Mittel zur Handhygiene bereit.
  6. Innerhalb der Galerie ist zwischen Besuchern ein Mindestabstandes von 1,5 Metern einzuhalten; zur Orientierung dienen Boden- und Richtungsmarkierungen.
  7. Das Betreten der sanitären Anlagen ist nur für eine Person möglich.
    Verwenden Sie bitte die zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel.
  8. Wir bitten Sie im gesamten Ausstellungsbereich die Regelungen zur Kontaktvermeidung einzuhalten und die Hinweise des Personals zu beachten.
  9. Stark frequentierte Oberflächen werden auch während des Besucherbetriebs regelmäßig gereinigt.