Skulpturenpfad durch Bad Aibling

Mittels einer Vita (Zeitungsartikel finden keine Berücksichtigung) soll die Professionalität der Teilnehmer mit einer mehrjährigen, kontinuierlichen Ausstellungstätigkeit, oder adäquaten Ausbildung nachgewiesenwerden

Erwartet werden mindestens 2 bis höchstens 4 Arbeiten zu diesem Thema. Die aussagekräftigen, fotografischen  Abbildungen der auszustellenden  Arbeiten bitte auf je ein  DIN A 4-Blatt montieren und auf der Vorderseite mit allen vorgeschriebenen Angaben (Titel / Größe / Gewicht / Materialien / Entstehungsjahr) beschriften.   
Für Rücksendungen der Bewerbungsunterlagen einen beschrifteten und ausreichend frankierten Rückumschlag beilegen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass nach der Jurierung das Material vernichtet werden kann.

Bewerbungsbogen mit allen notwendigen Angaben ausfüllen.

Die Arbeiten dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Für alle Objekte sind ggf. notwendige Befestigungs- oder Aufstellungsvorrichtungen mitzuliefern.

Anlieferung der jurierten Skulpturen und Objekte ausschließlich im Zeitraum, der in der Künstlervereinbarung angegeben wird.

Nicht vollständig nach diesen Richtlinien befolgte Bewerbungen werden vom Jurierungsverfahren ausgeschlossen.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.